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Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigung

    Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der DAV-Sektion Gießen-Oberhessen.

    Jedes Mitglied unserer Sektion ist teilnahmeberechtigt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen (Ausbildung, Leistungsfähigkeit, Altersgruppen) laut den Ausschreibungen erfüllt sind.
     
  2. Persönliche Leistungsfähigkeit

    Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei allen Fahrten, die besondere Anforderungen beinhalten, kann der Fahrten- oder Ausbildungsleiter die Leistungsfähigkeit des Interessenten testen und bei der Auswahl berücksichtigen. Zur Sicherheit für den Teilnehmer und den Leiter kann eine schriftliche Erklärung über den Gesundheitsstand, im Einzelfall auch ein ärztliches Attest verlangt werden.
    Während der Veranstaltung kann der Leiter einzelne Teilnehmer vom weiteren Programm ausschließen, wenn
    1. die persönliche Ausrüstung mangelhaft ist oder der für die Veranstaltung geltenden Ausrüstungsliste nicht entspricht,
    2. die Leistungsfähigkeit nicht den zuvor gemachten Angaben entspricht und die Gruppe hierdurch behindert oder gar gefährdet ist,
    3. Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt wurden.

    Regressansprüche an die Sektion können nicht geltend gemacht werden.
     

  3. Ausrüstung

    Die Mitnahme der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.
    Eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen können gegen Gebühr in unserer Geschäftsstelle entliehen werden
  4. Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmelde-Formular unter Anerkennung der hier abgedruckten Bedingungen einschließlich des Haftungsausschlusses. Es werden nur Anmeldungen entgegengenommen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen oder denen ein Scheck beiliegt. Bei persönlicher Abgabe der schriftlichen Anmeldung in der Geschäftsstelle kann auch bar bezahlt werden. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sofern der Teilnehmer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und zuvor bei dem Kurs- bzw. Tourenleiter telefonisch zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen wurde.

  5. Bestätigung Ihrer Anmeldung

    Wird die Anmeldung angenommen, erhalten Sie schriftlich Nachricht bzw. eine Anmeldebestätigung. Je nach Ihrer Angabe nehmen wir Sie im Falle einer Überbuchung auch auf Warteliste. (Wartelisten-Teilnehmer werden bei Freiwerden von Plätzen nach Erreichbarkeit eingebucht, daher ist es wichtig, dass Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, auf der Anmeldung eingetragen ist.)
  6. Absage der Veranstaltung durch die Sektion

    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des Fahrten- oder Ausbildungsleiters oder aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass kann die Sektion die Veranstaltung absagen oder das Ziel der Veranstaltung ändern. Bei Ausfall einer Veranstaltung werden geleistete Beiträge zurückerstattet.
    Die Änderung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen, sowie der Einsatz eines anderen Fahrten- oder Ausbildungsleiters berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Veranstaltung.
    Wird ein Teilnehmer aufgrund einer Testtour/sonstigen Probe von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen, dann erhält der Teilnehmer den auf die eigentliche Mehrtagestour entfallenden Teilnehmerbeitrag abzüglich des Teilnehmer-Beitrages/Vorauszahlungen für die Testtour zurückerstattet.
     
  7. Vorzeitige Abreise, Ausschluss

    Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin oder bei Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmerbeiträge. Der Teilnehmer trägt die Kosten und das Risiko für die eigene Heimreise.
     
  8.  Rücktritt des Teilnehmers
     
    1. Für Tages- und Wochenendveranstaltungen in Hessen und umliegenden Mittelgebirgen werden folgende Anteile des Teilnahmebetrages einbehalten:
      bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%,
      bei Rücktritt vom 15. bis 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%,
      bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100%
    2. Für mehrtägige Veranstaltungen außerhalb Hessens werden folgende Anteile des Teilnahmebetrages einbehalten:
      bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10%,
      bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%,
      bei Rücktritt ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebetrages.
    3. Im Falle von Veranstaltungen mit besonderem Aufwand (z.B. Seminare, Flugreisen), können besondere Regelungen gelten, die dem Teilnehmer bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
    4. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren als den pauschalen Schaden nachzuweisen.
       
  9. Versicherungen

    Jedes DAV-Mitglied mit gültigem Ausweis besitzt Versicherungsschutz gegenüber Such- und Bergungskosten, sowie gegen Haftpflichtansprüche, die aus bergsportlichen Aktivitäten resultieren. Mitglieder der Sektion Gießen-Oberhessen haben im Rahmen des ASS-Paketes erweiterte Deckungssummen mit weltweiter Gültigkeit (Information in der Geschäftsstelle/Homepage). Wenn für die jeweilige Veranstaltung erforderlich, schließt die Sektion die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung ab.
    Bezüglich des bestehenden Versicherungsschutzes für Mitglieder auf Bergfahrten verweisen wir auf die Broschüre "Alpiner Sicherheits-Service" des DAV, zu erhalten in der Geschäftsstelle und über unsere Internet-Seite (Homepage).
     
  10. Haftungsbeschränkung

    Bergsteigen und (Sport-)Klettern ist nie ohne Risiko, daher kommen auch wir nicht umhin, auf einen wichtigen juristischen Aspekt hinzuweisen:

    Die Sektion Gießen-Oberhessen bietet mit dem Ausbildungs- und Tourenprogramm die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten auf kameradschaftlicher Basis satzungsgemäß den (Berg-) Sport auszuüben.

    Die Entscheidung der gemeinsamen Tourendurchführung obliegt dabei den Teilnehmern, dazu werden in aller Regel auch Vorbesprechungen durchgeführt. Damit trägt jeder Teilnehmer eventuelle Risiken selbst. Jeder Teilnehmer setzt sich aufgrund dieser eigenen Entscheidung den Gefahren aus, die weder im Gebirge noch im Klettergarten vollständig beseitigt werden können.

    Durch die Anmeldung zu Veranstaltungen der Sektion kommt kein Vertrag im Sinne eines Dienstvertrages oder eines Reisevertrages zustande. Eine derartige vertragliche Bindung läßt sich auch nicht aus der Satzung oder dem Tourenprogramm herleiten. Kennzeichnend dafür ist, dass zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder sonstiges von den Teilnehmern in der Regel vor Ort selbst verauslagt werden müssen.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gemeinschaftsveranstaltungen nicht von berufsmäßigen Führern, sondern von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern in deren Freizeit durchgeführt werden. Dafür erhalten die ehrenamtlichen Kräfte nur eine geringe Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für tatsächlich entstandene Kosten, worauf viele sogar verzichten. Sie sind erfahrene Vereinskameraden, die lediglich im Interesse der gemeinsamen Vereinszugehörigkeit und des gemeinsam betriebenen Bergsteigens, Kletterns und Wanderns die Führung und Vorbereitung von Touren ohne Entgelt übernommen haben. Daher können nur Vereinsmitglieder an Veranstaltungen der Sektion teilnehmen. Soweit ein Sammelinkasso durch die Geschäftsstelle erfolgt, geschieht dies nur zur Verwaltungsvereinfachung und zur Sicherung der Gemeinnützigkeit über Vereinskonten und geschieht im Namen und auf Rechnung der Gruppe oder einzelnen Leistungsträger.

    Im übrigen gilt die nachstehende Haftungsbeschränkung für die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Ausbildungskurs oder (Gemeinschafts-) Tour und wird von jedem Vereinsmitglied bei der Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung anerkannt:

    Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, einem Ausbildungskurs oder (Gemeinschafts-) Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion und ihre Organe ( z.B. Vorstandsmitglieder), soweit nicht durch bestehende Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- bzw. Bergekostenversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und -referenten oder der Sektion oder ihrer Organe (z.B. Vorstandsmitlieder) wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.
     
  11. Teilnehmerbeiträge

    Die Teilnehmerbeiträge/Vorauszahlungen werden bei Anmeldung fällig und sind in voller Höhe mittels Einzugsermächtigung oder beigefügtem Verrechnungsscheck zu begleichen. Die Abbuchung/Scheckeinlösung erfolgt erst, wenn Ihr Platz feststeht.

    Sobald die Abbuchung auf unserem Sektionskonto gutgeschrieben ist, wird Ihre Anmeldung verbindlich und Sie erhalten von unserer Geschäftsstelle eine Anmeldebestätigung.
    Im Teilnehmerbeitrag sind die Leistungen der Kurs-/Tourenleitung enthalten. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst. Sie sind nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt.
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