- Teilnahmeberechtigung
Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm
ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der
DAV-Sektion Gießen-Oberhessen.
Jedes Mitglied unserer
Sektion ist teilnahmeberechtigt, wenn die erforderlichen
Voraussetzungen (Ausbildung, Leistungsfähigkeit,
Altersgruppen) laut den Ausschreibungen erfüllt sind. - Persönliche
Leistungsfähigkeit
Über die Teilnahme
entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei allen Fahrten,
die besondere Anforderungen beinhalten, kann der Fahrten- oder
Ausbildungsleiter die Leistungsfähigkeit des Interessenten
testen und bei der Auswahl berücksichtigen. Zur Sicherheit
für den Teilnehmer und den Leiter kann eine schriftliche
Erklärung über den Gesundheitsstand, im Einzelfall
auch ein ärztliches Attest verlangt werden. Während
der Veranstaltung kann der Leiter einzelne Teilnehmer vom
weiteren Programm ausschließen, wenn
- die
persönliche Ausrüstung mangelhaft ist oder der für
die Veranstaltung geltenden Ausrüstungsliste nicht
entspricht,
- die
Leistungsfähigkeit nicht den zuvor gemachten Angaben
entspricht und die Gruppe hierdurch behindert oder gar
gefährdet ist,
- Anweisungen
des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt
wurden.
Regressansprüche
an die Sektion können nicht geltend gemacht werden.
- Ausrüstung
Die
Mitnahme der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist
zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen
Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der
Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung
abhängen. Wer ohne die vom Leiter für notwendig
erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt, kann
ausgeschlossen werden. Eine Reihe von
Ausrüstungsgegenständen können gegen Gebühr
in unserer Geschäftsstelle entliehen werden - Anmeldung
Die
Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmelde-Formular unter
Anerkennung der hier abgedruckten Bedingungen einschließlich
des Haftungsausschlusses. Es werden nur Anmeldungen
entgegengenommen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen oder
denen ein Scheck beiliegt. Bei persönlicher Abgabe der
schriftlichen Anmeldung in der Geschäftsstelle kann auch
bar bezahlt werden. Die Plätze werden in der Regel in der
Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sofern der Teilnehmer die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und zuvor bei dem
Kurs- bzw. Tourenleiter telefonisch zur Teilnahme an der
Veranstaltung zugelassen wurde.
- Bestätigung
Ihrer Anmeldung
Wird die Anmeldung angenommen,
erhalten Sie schriftlich Nachricht bzw. eine Anmeldebestätigung.
Je nach Ihrer Angabe nehmen wir Sie im Falle einer Überbuchung
auch auf Warteliste. (Wartelisten-Teilnehmer werden bei
Freiwerden von Plätzen nach Erreichbarkeit eingebucht,
daher ist es wichtig, dass Ihre Telefonnummer, unter der Sie
tagsüber erreichbar sind, auf der Anmeldung eingetragen
ist.) - Absage
der Veranstaltung durch die Sektion
Bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des
Fahrten- oder Ausbildungsleiters oder aus Sicherheitsgründen
oder aus anderem besonderen Anlass kann die Sektion die
Veranstaltung absagen oder das Ziel der Veranstaltung ändern.
Bei Ausfall einer Veranstaltung werden geleistete Beiträge
zurückerstattet. Die Änderung des
Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen, sowie der
Einsatz eines anderen Fahrten- oder Ausbildungsleiters
berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt von der
Veranstaltung. Wird ein Teilnehmer aufgrund einer
Testtour/sonstigen Probe von der eigentlichen Veranstaltung
ausgeschlossen, dann erhält der Teilnehmer den auf die
eigentliche Mehrtagestour entfallenden Teilnehmerbeitrag
abzüglich des Teilnehmer-Beitrages/Vorauszahlungen für
die Testtour zurückerstattet. - Vorzeitige
Abreise, Ausschluss
Bei vorzeitiger Abreise eines
Teilnehmers/ einer Teilnehmerin oder bei Ausschluss durch den
Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der
Teilnehmerbeiträge. Der Teilnehmer trägt die Kosten
und das Risiko für die eigene Heimreise. - Rücktritt
des Teilnehmers
- Für
Tages- und Wochenendveranstaltungen in Hessen und umliegenden
Mittelgebirgen werden folgende Anteile des Teilnahmebetrages
einbehalten:
bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor
Veranstaltungsbeginn 25%, bei Rücktritt vom 15. bis 8.
Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%, bei Rücktritt ab dem
7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% - Für
mehrtägige Veranstaltungen außerhalb Hessens werden
folgende Anteile des Teilnahmebetrages einbehalten:
bei
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn
10%, bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor
Veranstaltungsbeginn 25%, bei Rücktritt ab dem 15. Tag
vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebetrages. - Im
Falle von Veranstaltungen mit besonderem Aufwand (z.B.
Seminare, Flugreisen), können besondere Regelungen gelten,
die dem Teilnehmer bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
- Dem
Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren als den
pauschalen Schaden nachzuweisen.
- Versicherungen
Jedes
DAV-Mitglied mit gültigem Ausweis besitzt
Versicherungsschutz gegenüber Such- und Bergungskosten,
sowie gegen Haftpflichtansprüche, die aus bergsportlichen
Aktivitäten resultieren. Mitglieder der Sektion
Gießen-Oberhessen haben im Rahmen des ASS-Paketes erweiterte
Deckungssummen mit weltweiter Gültigkeit (Information in
der Geschäftsstelle/Homepage). Wenn für die jeweilige
Veranstaltung erforderlich, schließt die Sektion die
gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung ab. Bezüglich
des bestehenden Versicherungsschutzes für Mitglieder auf
Bergfahrten verweisen wir auf die Broschüre "Alpiner
Sicherheits-Service" des DAV, zu erhalten in der
Geschäftsstelle und über unsere Internet-Seite
(Homepage). - Haftungsbeschränkung
Bergsteigen und (Sport-)Klettern ist nie ohne Risiko,
daher kommen auch wir nicht umhin, auf einen wichtigen
juristischen Aspekt hinzuweisen:
Die Sektion
Gießen-Oberhessen bietet mit dem Ausbildungs- und
Tourenprogramm die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten auf
kameradschaftlicher Basis satzungsgemäß den (Berg-)
Sport auszuüben.
Die Entscheidung der gemeinsamen
Tourendurchführung obliegt dabei den Teilnehmern, dazu
werden in aller Regel auch Vorbesprechungen durchgeführt.
Damit trägt jeder Teilnehmer eventuelle Risiken selbst.
Jeder Teilnehmer setzt sich aufgrund dieser eigenen Entscheidung
den Gefahren aus, die weder im Gebirge noch im Klettergarten
vollständig beseitigt werden können.
Durch die
Anmeldung zu Veranstaltungen der Sektion kommt kein Vertrag im
Sinne eines Dienstvertrages oder eines Reisevertrages zustande.
Eine derartige vertragliche Bindung läßt sich auch
nicht aus der Satzung oder dem Tourenprogramm herleiten.
Kennzeichnend dafür ist, dass zum Beispiel Kosten für
Unterkunft und Verpflegung oder sonstiges von den Teilnehmern in
der Regel vor Ort selbst verauslagt werden müssen. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Gemeinschaftsveranstaltungen nicht von berufsmäßigen
Führern, sondern von ehrenamtlich tätigen
Vereinsmitgliedern in deren Freizeit durchgeführt werden.
Dafür erhalten die ehrenamtlichen Kräfte nur eine
geringe Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für
tatsächlich entstandene Kosten, worauf viele sogar
verzichten. Sie sind erfahrene Vereinskameraden, die lediglich
im Interesse der gemeinsamen Vereinszugehörigkeit und des
gemeinsam betriebenen Bergsteigens, Kletterns und Wanderns die
Führung und Vorbereitung von Touren ohne Entgelt übernommen
haben. Daher können nur Vereinsmitglieder an
Veranstaltungen der Sektion teilnehmen. Soweit ein Sammelinkasso
durch die Geschäftsstelle erfolgt, geschieht dies nur zur
Verwaltungsvereinfachung und zur Sicherung der Gemeinnützigkeit
über Vereinskonten und geschieht im Namen und auf Rechnung
der Gruppe oder einzelnen Leistungsträger.
Im
übrigen gilt die nachstehende Haftungsbeschränkung für
die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Ausbildungskurs
oder (Gemeinschafts-) Tour und wird von jedem Vereinsmitglied
bei der Anmeldung und Teilnahme an einer Veranstaltung
anerkannt:
Die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung,
einem Ausbildungskurs oder (Gemeinschafts-) Tour erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene
Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art
wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder
Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion und ihre
Organe ( z.B. Vorstandsmitglieder), soweit nicht durch
bestehende Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- bzw.
Bergekostenversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt
ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter
und -referenten oder der Sektion oder ihrer Organe (z.B.
Vorstandsmitlieder) wegen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die
Ansprüche über den Rahmen des bestehenden
Versicherungsschutzes hinausgehen. - Teilnehmerbeiträge
Die Teilnehmerbeiträge/Vorauszahlungen werden bei
Anmeldung fällig und sind in voller Höhe mittels
Einzugsermächtigung oder beigefügtem
Verrechnungsscheck zu begleichen. Die Abbuchung/Scheckeinlösung
erfolgt erst, wenn Ihr Platz feststeht.
Sobald die
Abbuchung auf unserem Sektionskonto gutgeschrieben ist, wird
Ihre Anmeldung verbindlich und Sie erhalten von unserer
Geschäftsstelle eine Anmeldebestätigung. Im
Teilnehmerbeitrag sind die Leistungen der Kurs-/Tourenleitung
enthalten. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung, Unterkunft,
Eintritte, Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst. Sie
sind nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten, sofern nicht
ausdrücklich erwähnt.
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