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Kletterhalle
Hallenordnung
- Benutzung nur mit eigener, nicht übertragbarer Chipkarte der DAV-Sektion
Gießen-Oberhessen zulässig.
- Die Nutzung der Kletterwand und des Boulderbereiches geschieht, von den
gesetzlichen Haftungsbestimmungen abgesehen, auf eigene Gefahr. Dies
gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
- Jedwede Gefährdung
ist zu vermeiden, Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich.
- Loses
Magnesia ist verboten. Chalk-Balls sind erlaubt.
- In
der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot.
- Das
Verändern oder Entfernen von Griffen, Karabinern und
Sicherungshaken ist verboten.
- Das
Sichern in der Kletterhalle setzt eine unterschriebene und bei uns
abgegebene Erklärung über die eigenen Kenntnisse voraus
und verpflichtet auch den Gurt und die direkte Seileinbindung zu
kontrollieren. Ebenso ist vor dem Klettern das Seil auf korrekten
Verlauf durch den Umlenker zu kontrollieren.
- Seilfreies
Klettern ist nur bis 0,80 m Wandhöhe (Höhe der Füße)
und im Boulderbereich erlaubt.
- Der
Vorstieg ist nur erfahrenen Kletterern gestattet. Der Vorsteigende
verpflichtet sich, jede Zwischensicherung einzuhängen. Beim
anschließenden Nachstieg müssen mindestens zwei
Expressschlingen eingehängt bleiben.
- Der Nachstieg ist im
Deckenbereich verboten.
- Der
Vorstieg ist nur im Vorstiegsbereich erlaubt.
- Toperope-Seile sind nicht aus dem Umlenker zu entfernen.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Der
Letzte macht das Licht aus, Sanitäranlagen sind sauber zu
hinterlassen und die Halle ist zu kehren.
- Die
Außentür in der Kletterhalle ist geschlossen zu halten.
- Der
Eintritt ist Berechtigten gegenüber nachzuweisen.
- Handys
sind lautlos zu stellen.
- Unter
14 Jahren ist das Sichern und Klettern nur in Begleitung eines
Erwachsenen oder DAV-Jugendleiters/FÜ-Leiters gestattet. Bis 18 Jahre ist bei
selbstständigem Klettern eine schriftliche
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
vorzulegen.
- Vereine,
Schulen und diverse Organisationen haften in vollem Ausmaß für
die Personen, die sie in die Kletterhalle mitnehmen. Mindestens eine
verantwortliche Person über 18 Jahren unterschreibt eine
Hallenordnung des DAV und haftet damit für die
mitgebrachten Personen.
- Das
Klettern mit Straßenschuhen oder barfuss ist untersagt.
- Während
der Mittagsruhe (13:00 - 15:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen
bitte leise klettern.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung droht Hallenverbot, sowie
Ausschluss von anderen Vergünstigungen.
- Bei
wiederholtem Zuwiderhandeln droht der Ausschluss aus der Sektion
Gießen-Oberhessen des DAV.
- Bei
Verstößen gegen die o.g. und allgemein gültigen
Kletterregeln haften die Betreiber der Kletterhalle für
keinerlei Schäden, soweit weder der Sektion noch deren
Aufsichtspersonal bzw. Vorstandsmitgliedern Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden.

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