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Kletterhalle

Hallenordnung
  • Benutzung nur mit eigener, nicht übertragbarer Chipkarte der DAV-Sektion Gießen-Oberhessen zulässig.
  • Die Nutzung der Kletterwand und des Boulderbereiches geschieht, von den gesetzlichen Haftungsbestimmungen abgesehen, auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Jedwede Gefährdung ist zu vermeiden, Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich.
  • Loses Magnesia ist verboten. Chalk-Balls sind erlaubt.
  • In der gesamten Kletterhalle besteht Rauchverbot.
  • Das Verändern oder Entfernen von Griffen, Karabinern und Sicherungshaken ist verboten.
  • Das Sichern in der Kletterhalle setzt eine unterschriebene und bei uns abgegebene Erklärung über die eigenen Kenntnisse voraus und verpflichtet auch den Gurt und die direkte Seileinbindung zu kontrollieren. Ebenso ist vor dem Klettern das Seil auf korrekten Verlauf durch den Umlenker zu kontrollieren.
  • Seilfreies Klettern ist nur bis 0,80 m Wandhöhe (Höhe der Füße) und im Boulderbereich erlaubt.
  • Der Vorstieg ist nur erfahrenen Kletterern gestattet. Der Vorsteigende verpflichtet sich, jede Zwischensicherung einzuhängen. Beim anschließenden Nachstieg müssen mindestens zwei Expressschlingen eingehängt bleiben.
  • Der Nachstieg ist im Deckenbereich verboten.
  • Der Vorstieg ist nur im Vorstiegsbereich erlaubt.
  • Toperope-Seile sind nicht aus dem Umlenker zu entfernen.
  • Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Der Letzte macht das Licht aus, Sanitäranlagen sind sauber zu hinterlassen und die Halle ist zu kehren.
  • Die Außentür in der Kletterhalle ist geschlossen zu halten.
  • Der Eintritt ist Berechtigten gegenüber nachzuweisen.
  • Handys sind lautlos zu stellen.
  • Unter 14 Jahren ist das Sichern und Klettern nur in Begleitung eines Erwachsenen oder DAV-Jugendleiters/FÜ-Leiters gestattet. Bis 18 Jahre ist bei selbstständigem Klettern eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Vereine, Schulen und diverse Organisationen haften in vollem Ausmaß für die Personen, die sie in die Kletterhalle mitnehmen. Mindestens eine verantwortliche Person über 18 Jahren unterschreibt eine Hallenordnung des DAV und haftet damit für die mitgebrachten Personen.
  • Das Klettern mit Straßenschuhen oder barfuss ist untersagt.
  • Während der Mittagsruhe (13:00 - 15:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen bitte leise klettern.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung droht Hallenverbot, sowie Ausschluss von anderen Vergünstigungen.
  • Bei wiederholtem Zuwiderhandeln droht der Ausschluss aus der Sektion Gießen-Oberhessen des DAV.
  • Bei Verstößen gegen die o.g. und allgemein gültigen Kletterregeln haften die Betreiber der Kletterhalle für keinerlei Schäden, soweit weder der Sektion noch deren Aufsichtspersonal bzw. Vorstandsmitgliedern Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden.

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