Teilnahmeberechtigung Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm
ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der
DAV-Sektion Gießen-Oberhessen.
Jedes Mitglied unserer
Sektion ist teilnahmeberechtigt, wenn die erforderlichen
Voraussetzungen (Ausbildung, Leistungsfähigkeit,
Altersgruppen) laut den Ausschreibungen erfüllt sind.
Persönliche
Leistungsfähigkeit Über die Teilnahme
entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei allen Fahrten,
die besondere Anforderungen beinhalten, kann der Fahrten- oder
Ausbildungsleiter die Leistungsfähigkeit des Interessenten
testen und bei der Auswahl berücksichtigen. Zur Sicherheit
für den Teilnehmer und den Leiter kann eine schriftliche
Erklärung über den Gesundheitsstand, im Einzelfall
auch ein ärztliches Attest verlangt werden. Während
der Veranstaltung kann der Leiter einzelne Teilnehmer vom
weiteren Programm ausschließen, wenn
die
persönliche Ausrüstung mangelhaft ist oder der für
die Veranstaltung geltenden Ausrüstungsliste nicht
entspricht,
die
Leistungsfähigkeit nicht den zuvor gemachten Angaben
entspricht und die Gruppe hierdurch behindert oder gar
gefährdet ist,
Anweisungen
des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt
wurden.
Regressansprüche
an die Sektion können nicht geltend gemacht werden.
Anmeldung Die
Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmelde-Formular unter
Anerkennung der hier abgedruckten Bedingungen einschließlich
des Haftungsausschlusses. Es werden nur Anmeldungen
entgegengenommen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen oder
denen ein Scheck beiliegt. Bei persönlicher Abgabe der
schriftlichen Anmeldung in der Geschäftsstelle kann auch
bar bezahlt werden. Die Plätze werden in der Regel in der
Reihenfolge der Anmeldung vergeben, sofern der Teilnehmer die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und zuvor bei dem
Kurs- bzw. Tourenleiter telefonisch zur Teilnahme an der
Veranstaltung zugelassen wurde.
Bestätigung
Ihrer Anmeldung Wird die Anmeldung angenommen,
erhalten Sie schriftlich Nachricht bzw. eine Anmeldebestätigung.
Je nach Ihrer Angabe nehmen wir Sie im Falle einer Überbuchung
auch auf Warteliste. (Wartelisten-Teilnehmer werden bei
Freiwerden von Plätzen nach Erreichbarkeit eingebucht,
daher ist es wichtig, dass Ihre Telefonnummer, unter der Sie
tagsüber erreichbar sind, auf der Anmeldung eingetragen
ist.)
Absage
der Veranstaltung durch die Sektion Bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des
Fahrten- oder Ausbildungsleiters oder aus Sicherheitsgründen
oder aus anderem besonderen Anlass kann die Sektion die
Veranstaltung absagen oder das Ziel der Veranstaltung ändern.
Bei Ausfall einer Veranstaltung werden geleistete Beiträge
zurückerstattet. Die Änderung des
Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen, sowie der
Einsatz eines anderen Fahrten- oder Ausbildungsleiters
berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt von der
Veranstaltung. Wird ein Teilnehmer aufgrund einer
Testtour/sonstigen Probe von der eigentlichen Veranstaltung
ausgeschlossen, dann erhält der Teilnehmer den auf die
eigentliche Mehrtagestour entfallenden Teilnehmerbeitrag
abzüglich des Teilnehmer-Beitrages/Vorauszahlungen für
die Testtour zurückerstattet.
Vorzeitige
Abreise, Ausschluss Bei vorzeitiger Abreise eines
Teilnehmers/ einer Teilnehmerin oder bei Ausschluss durch den
Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung der
Teilnehmerbeiträge. Der Teilnehmer trägt die Kosten
und das Risiko für die eigene Heimreise.
Rücktritt
des Teilnehmers
Für
Tages- und Wochenendveranstaltungen in Hessen und umliegenden
Mittelgebirgen werden folgende Anteile des Teilnahmebetrages
einbehalten: bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor
Veranstaltungsbeginn 25%, bei Rücktritt vom 15. bis 8.
Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%, bei Rücktritt ab dem
7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100%
Für
mehrtägige Veranstaltungen außerhalb Hessens werden
folgende Anteile des Teilnahmebetrages einbehalten: bei
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn
10%, bei Rücktritt vom 30. bis 16. Tag vor
Veranstaltungsbeginn 25%, bei Rücktritt ab dem 15. Tag
vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmebetrages.
Im
Falle von Veranstaltungen mit besonderem Aufwand (z.B.
Seminare, Flugreisen), können besondere Regelungen gelten,
die dem Teilnehmer bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
Dem
Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren als den
pauschalen Schaden nachzuweisen.
Versicherungen Jedes DAV-Mitglied mit gültigem
Ausweis besitzt Versicherungsschutz gegenüber Such- und
Bergungskosten in Europa, sowie gegen Haftpflichtansprüche,
die aus bergsportlichen Aktivitäten resultieren. Mitglieder der
Sektion Gießen-Oberhessen haben die Möglichkeit im
Rahmen des ASS-Paketes erweiterte Deckungssummen mit
europaweiter Gültigkeit (Information in der
Geschäftsstelle/Homepage) gegen
ein geringes Entgelt zu erlangen. Wenn für die jeweilige
Veranstaltung erforderlich, schließt die Sektion die
gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung ab. Bezüglich
des bestehenden Versicherungsschutzes für Mitglieder auf
Bergfahrten verweisen wir auf die Broschüre „Alpiner
Sicherheits-Service“ des DAV, zu erhalten in der Geschäftsstelle
und über unsere Internet-Seite .
Haftung/Haftungsausschlüsse und
Schadenersatz/Haftungsbeschränkung Bergsteigen und (Sport-)Klettern ist
nie ohne Risiko, daher kommen auch wir nicht umhin, auf einen
wichtigen juristischen Aspekt hinzuweisen: Die Sektion
Gießen-Oberhessen bietet mit dem Ausbildungs- und
Tourenprogramm die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten auf
kameradschaftlicher Basis satzungsgemäß den (Berg-)Sport
auszuüben. Die Entscheidung der gemeinsamen Tourendurchführung
obliegt dabei den Teilnehmern, dazu werden in aller Regel auch
Vorbesprechungen durchgeführt. Damit trägt jeder Teilnehmer
eventuelle Risiken selbst. Jeder Teilnehmer setzt sich aufgrund
dieser eigenen Entscheidung den Gefahren aus, die weder im Gebirge
noch im Klettergarten vollständig beseitigt werden
können. Durch die Anmeldung zu Veranstaltungen der Sektion kommt
kein Vertrag im Sinne eines Dienstvertrages oder eines
Reisevertrages zustande. Eine derartige vertragliche
Bindung läßt sich auch nicht aus der Satzung oder dem
Tourenprogramm herleiten. Kennzeichnend dafür ist, dass zum
Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder sonstiges
von den Teilnehmern in der Regel vor Ort selbst verauslagt
werden müssen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Gemeinschaftsveranstaltungen nicht von berufsmäßigen
Führern, sondern von ehrenamtlich tätigen
Vereinsmitgliedern in deren Freizeit durchgeführt werden. Dafür
erhalten die ehrenamtlichen Kräfte nur eine geringe
Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für
tatsächlich entstandene Kosten, worauf viele sogar verzichten.
Sie sind erfahrene Vereinskameraden, die lediglich im Interesse
der gemeinsamen Vereinszugehörigkeit und des gemeinsam
betriebenen Bergsteigens, Kletterns und Wanderns die Führung und
Vorbereitung von Touren ohne Entgelt übernommen haben. Daher
können nur Vereinsmitglieder an Veranstaltungen der Sektion
teilnehmen. Soweit ein Sammelinkasso durch die Geschäftsstelle
erfolgt, geschieht dies nur zur Verwaltungsvereinfachung und zur
Sicherung der Gemeinnützigkeit über Vereinskonten und
geschieht im Namen und auf Rechnung der Gruppe oder einzelnen
Leistungsträger.
Im übrigen gilt die nachstehende
Haftungsbeschränkung für die Teilnahme an einer
Sektionsveranstaltung, Ausbildungskurs oder (Gemeinschafts-)Tour
und wird von jedem Vereinsmitglied bei der Anmeldung und
Teilnahme an einer Veranstaltung anerkannt: Die Teilnahme an
einer Sektionsveranstaltung, einem Ausbildungskurs oder
(Gemeinschafts-)Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr
und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die
Geltendmachung von Schadensersatzanprüchen jeglicher Art wegen
leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder,
Referenten oder andere Sektionsmitglieder oder die Sektion und
ihre Organe (z.B. Vorstandsmitglieder), soweit nicht durch bestehende
Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- bzw. Bergekostenversicherungen der
entsprechende Schaden abgedeckt ist oder die Ansprüche über
den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen,
ausgenommen hiervon sind Personenschäden und Fälle grober
Fahrlässigkeit, bzw. Vorsatzes.
Teilnehmerbeiträge Die Teilnehmerbeiträge/Vorauszahlungen
werden bei Anmeldung fällig und sind in voller Höhe mittels
Einzugsermächtigung oder beigefügtem Verrechnungsscheck zu
begleichen. Die Abbuchung/Scheckeinlösung erfolgt erst, wenn
Ihr Platz feststeht. Sobald die Abbuchung auf unserem Sektionskonto
gutgeschrieben ist, wird Ihre Anmeldung verbindlich und Sie erhalten
von unserer Geschäftsstelle eine Anmeldebestätigung. Im
Teilnehmerbeitrag sind die Leistungen der Kurs-/Tourenleitung
enthalten.
Persönliche Reisekosten Die Kosten für Fahrt, Verpflegung,
Unterkunft, Eintritte, Lifte usw. trägt jeder Teilnehmer selbst.
Sie sind nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten, sofern nicht
ausdrücklich anders erwähnt. Kosten wie Maut sowie
Fährgebühren sind immer selbst von den Teilnehmern zu
tragen.
Ausrüstung Die Mitnahme der vom Leiter
vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für
die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit
können von der Qualität und Vollständigkeit der
Ausrüstung abhängen. Wer ohne die vom Leiter für
notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung teilnimmt,
kann ausgeschlossen werden. Eine Reihe von Ausrüstungsgegenständen
können gegen Gebühr in unserer Geschäftsstelle
entliehen werden, soweit verfügbar.